Barrierefreiheitserklärung
Stand der Erklärung: Juli 2025
Die Firma KN kommunal CONSULT ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Grundlage hierfür ist insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
soweit diese anwendbar sind.
Rechtlicher Rahmen – Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen
KN kommunal CONSULT ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen
und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Zudem richtet sich unser Angebot ausschließlich an Geschäftskunden (B2B).
Gemäß § 12a Absatz 6 BGG besteht für Kleinstunternehmen in bestimmten Fällen keine gesetzliche Verpflichtung,
eine vollständig barrierefreie Website bereitzustellen.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die Website wurde mit dem Ziel entwickelt, möglichst benutzerfreundlich und barrierearm zu sein.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Inhalte für Nutzer*innen mit Einschränkungen nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
KN kommunal CONSULT
Am Hochweg 13d/2 8435 Wagna
E-Mail: office@kommunal-consult.at
Telefon: +43 (0) 660 / 999 99 66
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und – sofern möglich und zumutbar – umzusetzen.
Schlichtungsverfahren
Da für Kleinstunternehmen keine generelle Barrierefreiheitspflicht besteht, ist ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 BGG in der Regel nicht vorgesehen.